Baugutachter - Gewährleistung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (EurasCert) für Schäden an Gebäuden.
Gewährleistungsmängel - Rechte und Beseitigung
- Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen ist, auf seine Kosten beseitigen.
- Es ist zwingend abzuraten Ursachenermittlung (z.B. durch Bauteilöffnungen) durchzuführen und keinesfalls versucht werden, selbst die Mängel zu beseitigen.
- Mangelsymptome sollten unverzüglich angezeigt und klar und deutlich in Art und Lage beschrieben werden.

Unterstützung bei Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
- Begutachtung aller sichtbaren Bauteile auf Bau- und Feuchtigkeitsschäden im Innen- und Außenbereich.
Prüfungen auf Gewährleistungsmängel
- Einsicht in die vorhandenen Planungsunterlagen vor Ort.
- Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
- Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
- Formal richtig verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
- Angemessene Fristsetzung der Mängelbeseitigung.
- Begutachtung und Aufnahme festgestellter Mängel durch den Auftraggeber.

