Wir machen Ihre kleinen oder großen Objekte zur Chefsache!

Bauabnahmen und Bauendabnahmen vom Baugutachter Hans-Jörg Beifuß.

Baugutachter Hans-Jörg Beifuß

Bauabnahmen und Bauendabnahmen von Privat- und Gewerbeimmobilien sowie von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Es empfiehlt sich, eine Bauvorabnahme rechtzeitig durchzuführen, damit Beanstandungen und Restleistungen bis zur Bauendabnahme behoben beziehungsweise fertiggestellt werden können.

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Ablauf einer Bauabnahme bei Neubauten sowie bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien.

Aufgrund der ungünstigen Rechtsfolgen, die nach der Bauabnahme eintreten können, sollte der Bauherr spätestens zum Zeitpunkt der Bauabnahme einen qualifizierten Bausachverständigen hinzuziehen.

  • Wir gewährleisten allen Beteiligten uneingeschränkte Vertraulichkeit.
  • Nach der Beauftragung wird entweder der erste Vor-Ort-Termin festgelegt oder das weitere Vorgehen besprochen.
  • Sofern verfügbar, stellt uns der Auftraggeber die angeforderten Unterlagen vor dem ersten Vor-Ort-Termin per E-Mail zur Verfügung.
  • Die Bauabnahme wird im Fachbereich des Auftragnehmers, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich mittels einer stichpunktartigen, zerlegungs- und zerstörungsfreien Sichtprüfung überprüft. Des Weiteren wird das Objekt hinsichtlich der Funktionsfähigkeit beweglicher Bauteile sowie auf erhöhte Neubaufeuchte geprüft.
  • Das Objekt wird gemeinsam mit dem Auftraggeber gemäß den Vorgaben des Sachverständigen systematisch untersucht.
  • Bei einer Bauendabnahme wird in der Regel das Abnahmeprotokoll vom Bauträger beziehungsweise Unternehmer erstellt, sodass in den meisten Fällen keine schriftliche Ausfertigung notwendig ist. Wir gewährleisten, dass alle Beanstandungen im Abnahmeprotokoll vermerkt werden. Sollte der Unternehmer kein Abnahmeprotokoll erstellen, können Sie uns rechtzeitig mit der Dokumentation beauftragen.
  • Unsere Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen sowie nach den jeweils aktuell gültigen anerkannten Regeln der Technik, der DIN, der WU-Richtlinie des DAfStb und entsprechendem Sachverstand.

Mögliche Begutachtungen richten sich nach dem jeweiligen Bautenstand, der Zugänglichkeit ohne Hilfsmittel, der Sichtbarkeit sowie der konkreten Beauftragung. Dazu zählen beispielsweise die Abnahme einzelner Bauteile, die Rohbauabnahme oder die Bauendabnahme, wie etwa:

  • Mauer- und Betonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Bodenbeläge Putzarbeiten, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Schlosserarbeiten, Fliesenarbeiten, Estricharbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dampfsperren (Luftdichtigkeit), Wärmedämmung / WDVS, Verlegung der Leitungstrassen der Rohinstallation von Heiz-, Sanitär- und Elektroleitungen, wasserundurchlässige Bauwerke „z.B. Kellersystem Weiße Wannen“ und Dächer aus Beton, Abdichtung von Fenster, Flachdächer, Pfannendächer, Balkonen, Loggien, Keller, erdberührten Bauteilen und befestigte Außenflächen..
  • Stichpunktartige Messungen mit dem Zollstock: Absturzhöhen von Balkon-, Fenster- und Treppengeländern.
  • Der Auftragnehmer berät bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Parteien hinsichtlich der geschuldeten Bauqualität. Aufgrund der stark divergierenden Sichtweisen sind Bauleistungen, die ausschließlich optische Mängel betreffen, vom oben genannten Auftraggeber zu begutachten und zu bewerten.
  • Stichpunktartige Überprüfung beweglicher Bauteile auf ihre Funktionsfähigkeit, zum Beispiel: Fenster, Türen, Rollläden und Garagentore.
  • Sonstige erforderliche oder nicht aufgeführte Leistungen erfolgen gemäß Absprache.
Bauabnahmen und Bauendabnahmen mit Baugutachter Hans-Joerg Beifuß.
Bausachverständiger und Baugutachter für -Bauabnahmen und Bauendabnahmen.
Technische Bauabnahme vom Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.
Bauabnahmen von Neubauten und Eigentumswohnung vom Baugutachter.
  • Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen und Bauendabnahmen

    Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen und Bauendabnahmen vom Baugutachter Hans-Jörg Beifuß.