Bauabnahmen sowie Bauendabnahmen von Privat- und Gewerbeimmobilien einschließlich Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Werden bei der Bauendabnahme bekannte und offensichtlich erkennbare Baumängel nicht dokumentiert oder bleiben Vorbehalte im Abnahmeprotokoll unbeziffert, verzichtet der Bauherr beziehungsweise Immobilienkäufer häufig leichtfertig auf seine Rechte auf kostenlose Beseitigung sowie auf Schadensersatzansprüche. In einem solchen Fall verbleibt zumeist nur noch der schwierigere Weg über die Gewährleistung.
Es empfiehlt sich, eine Bauvorabnahme rechtzeitig durchzuführen, damit Beanstandungen und Restleistungen bis zur Bauendabnahme behoben beziehungsweise fertiggestellt werden können.
Ablauf einer Bauabnahme bei Neubauten sowie bei Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien.
- Wir gewährleisten allen beteiligten Parteien uneingeschränkte Vertraulichkeit im Rahmen des „Secret Sale“ und der Geheimhaltungsvereinbarung (NDA).
- Nach der Beauftragung wird entweder der erste Vor-Ort-Termin vereinbart oder das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abgestimmt.
- Sofern verfügbar, stellt uns der Auftraggeber die angeforderten Unterlagen vor dem ersten Vor-Ort-Termin per E-Mail zur Verfügung.
- Die Bauabnahme erfolgt im Fachbereich des Auftragnehmers, sofern nicht anders angegeben, durch eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung. Zudem wird das Objekt auf die Funktionsfähigkeit beweglicher Bauteile sowie auf eine erhöhte Neubaufeuchte überprüft.
- Bei einer Bauendabnahme wird in der Regel das Abnahmeprotokoll vom Bauträger beziehungsweise Unternehmer erstellt, sodass in den meisten Fällen keine schriftliche Ausfertigung erforderlich ist. Wir stellen sicher, dass alle Beanstandungen im Abnahmeprotokoll vermerkt werden. Sollte der Unternehmer kein Abnahmeprotokoll anfertigen, können Sie uns rechtzeitig mit der Dokumentation beauftragen.
- Unsere Prüfungen erfolgen auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen sowie unter Berücksichtigung der jeweils aktuell gültigen anerkannten Regeln der Technik, der DIN-Normen, der WU-Richtlinien des DAfStb und des entsprechenden Sachverstands.
Durch unsere Bauabnahmen und Bauvorabnahmen mindern wir Ihr Risiko, schwerwiegende Baumängel und Bauschäden zu übersehen.
Mögliche Begutachtungen richten sich nach dem jeweiligen Bautenstand, der Zugänglichkeit ohne Hilfsmittel, der Sichtbarkeit sowie der konkreten Beauftragung. Hierzu zählen beispielsweise die Abnahme einzelner Bauteile, die Rohbauabnahme oder die Bauendabnahme, wie etwa:
- Mauer- und Betonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Bodenbeläge, Putzarbeiten, Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten, Fenster, Türen und Rollläden, Schlosserarbeiten, Fliesenarbeiten, Estricharbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Dampfsperren (Luftdichtigkeit), Wärmedämmung / WDVS, Verlegung der Leitungstrassen für die Rohinstallation von Heiz-, Sanitär- und Elektroleitungen, wasserundurchlässige Bauwerke, beispielsweise Kellersysteme wie „Weiße Wannen“, sowie Dächer aus Beton, Abdichtungen von Fenstern, Flachdächern, Pfannendächern, Balkonen, Loggien, Kellern, erdberührten Bauteilen und befestigten Außenflächen.
- Stichpunktartige Messungen mit dem Zollstock: Absturzhöhen von Balkon-, Fenster- und Treppengeländern.
- Der Auftragnehmer berät bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Parteien hinsichtlich der geschuldeten Bauqualität. Auf Grund der stark divergierenden Sichtweisen sind Bauleistungen, die ausschließlich optische Mängel betreffen, vom oben genannten Auftraggeber zu begutachten und zu bewerten.
- Stichpunktartige Überprüfung beweglicher Bauteile auf deren Funktionsfähigkeit, beispielsweise Fenster, Türen, Rollläden und Garagentore.
- Sonstige erforderliche oder nicht aufgeführte Leistungen werden gemäß Absprache erbracht.

Unabhängigkeit

Risikominimierung

Mängelmanagement

Prozessvorbereitung
Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen sowie Bauendabnahmen
Bausachverständiger und Baugutachter für Bauabnahmen sowie Bauendabnahmen, angeboten vom Baugutachter Hans-Jörg Beifuß.



