Baugutachter & Bauabnahmen
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (EurasCert) für Schäden an Gebäuden.
Bauabnahmen nach § 640 BGB oder Bauabnahmen nach § 12 VOB/B
- Bei nicht Aufnahme von bekannten und offensichtlich erkennbaren Baumängel, sowie nicht bezifferter Vorbehalte im Abnahmeprotokoll etc., vergibt der Bauherr oder Immobilienkäufer oftmals leichtfertig seine Rechte auf kostenlose Beseitigung und Schadensersatzansprüche. Es bleibt dann nur noch (wenn noch nachweisbar) der schwierigere Weg über die Gewährleistung.
Bauabnahmen von einzelnen Bauteilen bis Bauendabnahmen von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Ferienimmobilien, Eigentumswohnungen, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Bei vorhandener Mängel, Streitigkeiten, Terminverzug etc. empfehlen wir zusätzlich eine Bauvorabnahme zu beauftragen.
Ist eine Bauvorabnahme beauftragt (ca. 2 bis 3 Wochen vor der Bauendabnahme), empfiehlt sich ein Begehungsprotokoll zu erstellen, sodass Beanstandungen und Restleistungen bis zur Bauendabnahme behoben bzw. fertiggestellt werden können.

Unsere Sachverständigenleistungen bei einer Bauabnahme.
- Durch unsere Bauabnahmen und Bauvorabnahmen minimieren wir Ihr Risiko gravierende Baumängel und Bauschäden zu übersehen.

Unabhängige und neutrale Bauabnahmen von Bauwerksleistungen:
- Die Begutachtungen erfolgen in einer zerstörungsfreien Sichtprüfung.
- Grundlage der Überprüfungen sind die zurzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik, sowie die Baubeschreibung und vertraglichen Vereinbarungen.
- Prüfung auf Maßhaltigkeit der Bauteile gemäß DIN 18202 oder Prüfung der Wohnfläche, sind gegebenenfalls bei einer Bauvorabnahme zu beauftragen.

Soweit einsehbar, werden alle Bauteiloberflächen auf fachgerechte Ausführung überprüft z.B:
- Mauerwerk, Betonarbeiten, Fassaden und Malerarbeiten.
- Innentüren, Fenster und Fenstertüren.
- Zimmerer-, Dachdecker- und Klempnerarbeiten.
- Putz- und Trockenbauarbeiten.
- Fliesen- und Bodenbeläge.
- Treppen und Geländer.
- Befestigte Außenflächen.
- Sowie sonstige sichtbaren Bauteiloberflächen.

Unterlagen zu den Bauabnahmen
Bereitstellung der Unterlagen (sofern vorhanden) erfolgt nach Art und Umfang der gewünschten Bauabnahme z.B.
- Bauzeichnungen
- Bauleistungsbeschreibung
- Exposee
- Angebote / Rechnungen
- Begehungsprotokolle
- Baugrundgutachten

Schriftliche Ausführungen bei einer Bauabnahme
Bei einer Bauendabnahme wird in der Regel das Abnahmeprotokoll vom Bauträger / Unternehmer erstellt, sodass in den meisten Fällen keine schriftliche Ausfertigung erforderlich ist.
Erstellung des Abnahmeprotokolls durch unser Sachverständigenbüro:
- Dokumentation der vorgefundenen Baumängel und Restleistungen in Bild und Schrift im Fachbereich des Sachverständigen.

