Bausachverständiger für Beweissicherungen vor Baubeginn sowie für Zustandsfeststellungen.
- Die Beweissicherung vor Baubeginn (für private Auftraggeber) stellt eine Dokumentation des Ist-Zustandes am eigenen Gebäude oder an der Nachbarschaftsbebauung dar, um gegebenenfalls Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Baugutachter für die Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten.
Grundsätzlich führt unser Bausachverständigenbüro Beweissicherungen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes ausschließlich vollständig vor Baubeginn durch.
Um die während der Bauarbeiten entstandenen Bauschäden präzise zu erfassen, ist der Ist-Zustand der Gebäude im Innen- und Außenbereich vollständig zu dokumentieren. Wer eine kostengünstigere Lösung wählt, riskiert, dass ein Gutachten wertlos bleibt.
Grundleistungen im Bereich der Beweissicherung vor Baubeginn.
Die Begutachtung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer zerstörungsfreien Sichtprüfung der sofort sichtbaren und zugänglichen Bauteiloberflächen im Innen- und Außenbereich des Gebäudes im Fachbereich des Auftragnehmers auf:
- Bauteilverformungen.
- Risse.
- Beton-, Mauerwerks- und Putzschäden.
- Feuchtigkeitsschäden.
- Glasbrüche.Die Funktionsfähigkeit beweglicher Bauteile, wie beispielsweise Fenster, Türen und Garagentore, wird überprüft.
- Um Streitigkeiten zu minimieren, werden, soweit möglich, alle Decken, Wände, Fußböden und Fassaden, auch in nicht schadhaften Bereichen, dokumentiert. Beschädigungen werden unmittelbar auf den Fotos markiert und in einem Protokoll festgehalten.
- Hohlstellenprüfungen an Putz, Bodenbelägen und Ähnlichem können auf gesonderte Anfrage durchgeführt werden.
- Erweiterte Leistungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbracht.
Zustandsfestellungen an Gebäuden.

Unabhängigkeit

Risikominimierung
Bausachverständiger und Baugutachter für Beweissicherungen sowie Zustandfeststellungen an Gebäuden.
Bausachverständiger und Baugutachter für Beweissicherungen vor Baubeginn am eigenen Gebäude oder an Nachbarschaftsgebäuden.
Zustandfeststellungen bei Insolvenz des Bauträgers oder Bauherr.
Zustandfeststellungen bei Bauschäden und Baumängel.
Zustandfeststellungen bei Mieterschäden.
Zustandfeststellungen bei Messiewohnungen.
Zustandsfeststellungen bei Kündigung von Bauverträgen.






