Bausachverständiger für Beweissicherungen und Zustandsfeststellungen.
- Die Beweissicherung vor Baubeginn stellt eine Feststellung des Ist-Zustandes am eigenen Gebäude oder an der Nachbarschaftsbebauung dar, um Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
- Unsere Beweissicherungen vor Baubeginn konzentrieren sich hauptsächlich auf Gebäude. Im Rahmen der Beweissicherung am Gebäude können befestigte Außenflächen, Stützmauern, Einfriedungen und angrenzende Gehwege mit beauftragt werden.
Beweissicherung vor Baubeginn
Auszug unserer Grundleistungen im Bereich der Beweissicherung vor Baubeginn.
Um entstandene Bauschäden im Zuge der Bauarbeiten genauestens zu erfassen, ist der Ist-Zustand von Gebäuden im Innen- und Außenbereich komplett zu dokumentieren. Wer eine kostengünstigere Lösung sucht, läuft Gefahr, dass ein Gutachten wertlos ist.
Die Begutachtung erfolgt in einer ausschließlich auf Grundlage einer zerstörungsfreien Sichtprüfung an den sofort sichtbaren und zugänglichen Bauteiloberflächen im Innen- und Außenbereich am Gebäude im Fachbereich des Auftragnehmers auf:
- Bauteilverformungen.
- Risse.
- Beton-, Mauerwerks- und Putzschäden.
- Feuchtigkeitsschäden.
- Glasbrüche.
- Prüfung bewegliche Bauteile z.B. Fenster, Türen und Garagentore auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
- Um Streitigkeiten zu minimieren, werden (soweit möglich) alle Decken, Wände, Fußböden und Fassaden, auch in nicht schadhaften Bereichen dokumentiert. Beschädigungen werden direkt wird auf den Fotos markiert und in einem Protokoll festgehalten.
- Hohlstellenprüfungen von Putz, Bodenbelägen etc. können auf gesonderte Anfrage durchgeführt werden.
- Befestigte Außenflächen, Stützmauern, Einfriedungen und angrenzende Gehwege können auf gesonderte Anfrage durchgeführt werden.
- Erweiterte Leistungen erfolgen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
Bausachverständiger und Baugutachter für Beweissicherungen und Zustandfeststellungen an Gebäuden.
Bausachverständiger und Baugutachter für Beweissicherungen vor Baubeginn am eigenem Gebäude oder Nachbarschaftsgebäuden.
Zustandfeststellungen bei Insolvenz des Bauträgers oder Bauherr.
Zustandfeststellungen bei Bauschäden und Baumängel.
Zustandfeststellungen bei Mieterschäden.
Zustandfeststellungen bei Messiewohnungen.
Zustandsfeststellungen bei Kündigung von Bauverträgen.








