Bausachverständiger für Beweissicherung vor Baubeginn in München.

Beweissicherungen vor Baubeginn und Zustandsfeststellungen in München ganz Bayern, Deutschland, Spanien, Schweiz und Österreich.

Die hier beschriebenen Leistungen für Beweissicherungen vor Baubeginn, dienen nur zur ersten Übersicht. Eine genaue Leistungsbeschreibung erhalten Sie mit unserem Angebot.

Bausachverständiger und Baugutachter für Beweissicherung vor Baubeginn in München.

Baugutachter Beweissicherung

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (EurasCert) für Schäden an Gebäuden.

Beweissicherungen vor Baubeginn nur für private Auftraggeber

Um ungerechtfertigte Forderungen dritter abzuweisen bzw. von Geschädigten Forderungen geltend zu machen, ist der Ist-Zustand der Umgebungsbebauung bzw. eigenem Objekt in Bild und Schrift festzuhalten.

Um entstandene Bauschäden im Zuge der Bauarbeiten genauestens zu erfassen, ist der Ist-Zustand von Gebäuden im Innen- und Außenbereich komplett zu dokumentieren. Wer eine kostengünstigere Lösung sucht, läuft Gefahr, dass ein Gutachten wertlos ist.

Bauexpert und Baugutachter für Beweissicherung vor Baubeginn im Hochbau in München.

Beweissicherungen und Zustandsfeststellungen im Bauwesen.

  • Beweissicherung vor Baubeginn.
  • Beweissicherung bei auftreten von Baumängel während einer Baumaßnahme.
  • Zustandsfeststellungen von Gebäuden z.B. bei Kündigung von Bauverträgen.
  • Zustandsfeststellungen bei Schäden durch Mieter.
Baugutachter für unabhängige und neutrale Bauabnahmen von Bauwerksleistungen in München.

Beweissicherungen vor Baubeginn

Dokumentation des Ist-Zustandes der eigenen Immobilie oder Nachbarschaftsbebauungen vor Baubeginn z.B.:

  • Außenfassaden, Innenwände, Decken und Fußböden.
  • Befestigte Außenflächen am Grundstück.
  • Einfriedungen / Zäune.
  • Befestigte Flächen an öffentlichen Gehwegen im Bereich des Untersuchungsobjektes.
Baugutachter für unabhängige und neutrale Bauabnahmen von Bauwerksleistungen in München.

Zustandsfestellungen von Bauleistungen und Gebäuden

  • Zustandfeststellungen bei gravierenden Baumängel vor einer Überbauung.
  • Zustandfeststellungen bei Kündigung von Bauverträgen.
  • Zustandfeststellungen bei Verweigerungen von Bauabnahmen.
  • Zustandfeststellungen vor und und nach Übergaben von Miet- und Pachtobjekten.
  • Zustandfeststellungen bei Messie-Wohnungen.
Beweissicherung bei Schäden durch Mieter bzw. unberechtigte Forderung des Vermieters in München.

Zustandsfeststellungen bei Kündigung von Bauverträgen, Baufehlern und Mieterschäden.

Alle Rechte vorbehalten -  www.sfsag.de/beweissicherung © 2025