Baugutachter für das Mängelmanagement und die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen nach der Bauabnahme.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
- Der Unternehmer muss alle auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten beseitigen.
- Es ist dringend davon abzuraten, eine Ursachenermittlung (beispielsweise durch Bauteilöffnungen) durchzuführen, und es darf keinesfalls versucht werden, die Mängel eigenständig zu beheben.
- Mangelsymptome sollten unverzüglich gemeldet und klar sowie deutlich hinsichtlich Art und Lage beschrieben werden.
Prüfungen auf Gewährleistungsmängel.
- Einsicht in die vorhandenen Planungsunterlagen vor Ort.
- Feststellung von Gewährleistungsmängel gemeinsam mit dem Auftraggeber vor Ort.
- Genaue Beschreibung der Mängelsymptome.
- Formell korrekt verfasste und datierte Mängelrüge in schriftlicher Form mit Fotodokumentation.
- Angemessene Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel.

Unabhängigkeit






